Fehlzeiten

neue Erfassung

Ein geregelter Unterrichtsablauf liegt im Interesse von Schülern, Lehrern und Eltern, denn er ist eine Grundbedingung für erfolgreiches Lehren und Lernen. Dazu gehört die regelmäßige und pünktliche Teilnahme aller Schüler an allen Unterrichtsstunden und an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen, es sei denn, gewichtige Gründe für eine Fehlzeit liegen vor.

Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 werden Fehlzeiten und Verspätungen am Robert Blum Gymnasium zentral erfasst und Entschuldigungen und Beurlaubungen zentral ausgewertet.

Deshalb werden Sie als Eltern gebeten, folgende Verfahrensregeln zu beachten:

  • Wenn Ihr Kind erkrankt und ein Schulbesuch nicht möglich ist, teilen Sie dies der Schule am ersten Fehltag zwischen 7.30 und 8.15 Uhr telefonisch unter der Nummer 90 277 6784 mit.
  • Innerhalb von drei Tagen muss der Schule außerdem eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, und zwar auch dann, wenn Ihr Kind noch nicht wieder gesund ist (per Post oder per Fax). In der Regel wird Ihr Kind diese schriftliche Entschuldigung mit in die Schule bringen, dann steckt es sie in einen der beiden dafür vorgesehenen Briefkästen im Foyer des Hauptgebäude bzw. des Gartenhauses.

Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage der Schule abrufbar.

  • Eine schriftliche Entschuldigung muss auch abgegeben werden, wenn Ihr Kind in einzelnen Stunden fehlt, also auch, wenn es wegen Krankheit vorzeitig nach Hause entlassen wird.
  • Bei vorhersehbaren Fehlzeiten, z.B. wegen nicht anders terminierbarer Arztbesuche oder wichtiger Familienangelegenheiten wie Beerdigungen o.ä., auch wenn es sich nur um einzelne Stunden handelt, muss von Ihnen in der Regel eine Woche im Voraus ein schriftlicher, begründeter Antrag an den Klassenlehrer gestellt werden. Bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen entscheidet der Klassenlehrer, bei längerfristigen Beurlaubungen bzw. bei Zeiten unmittelbar vor oder nach Ferien entscheidet die Schulleitung.

Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage der Schule abrufbar.

  • Sollte Ihr Kind fehlen, ohne dass eine telefonische Krankmeldung erfolgt, wird sich die Schule mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Bei unentschuldigten oder nicht termingerecht entschuldigten Fehlzeiten sowie gehäuften Verspätungen werden die Schüler verpflichtet, am Nachholunterricht an einem Freitagnachmittag teilzunehmen.

VIELEN DANK FÜR IHRE MITHILFE !           (Jg/Te)

Formulare zum Download


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