Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung.

Die Mitglieder der Schulkonferenz sind:

  • Vier Lehrkräfte, die von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählt werden.
  • Vier Schüler:innen, die von der Gesamtschüler:innenvertretung gewählt werden.
  • Vier Eltern, die von der Gesamtelternvertretung gewählt werden.
  • Ein Mitglied der Schulsozialarbeit.
  • Ein externes unterstützendes Mitglied, welches nicht der Schule angehört und von den übrigen Konferenzmitgliedern vorgeschlagen und gewählt wird.
  • Die Schulleitung

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden jeweils für zwei Jahre gewählt. Nachwahlen durch Abgänge sind jederzeit möglich.

Die Schulkonferenz tagt viermal im Schuljahr.